| Lange oder kurze Achse :: ground hugger von rqriley.com |
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Big Twin
Anmeldungsdatum: 27.10.2009 Beiträge: 23 Wohnort: ... bei Osnabrück

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Verfasst am: 30 Jan 2010 0:57 Titel: Trikebeleuchtung |
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Hallo Liegeradtüftler...
... habe für mein Trike (Roter Baron) die Lichtanlage zurecht getüftelt.
Da das Trike mehr als 11kg wiegt ist ein reines Akkulicht nicht zulässig.
So habe ich mich für eine Hybridversion entschieden.
Weitere Details unter den Fotos.
Der Scheinwerfer wurde aus einem Rückfahrscheinwerfer angefertigt.
Dieser lässt sich durch Lösen der beiden Schrauben in drei Teile zerlegen.
- Klarsichthaube
- Reflektor
- Gehäuse
Ansicht von unten.
Es wurde ein Blech in der Größe des Außendurchmessers des Reflektors angefertigt und in der Mitte
mit einem modifizierten Fahrradscheinwerfer bestückt. Seitlich wurden je 12 Bohrungen für super helle
LEDs erstellt. Die großen Löcher links u. rechts sind Führungslöcher für die Klarsichhaube (Schrauben).
Blech mit eingeklebtem Scheinwerfer.
Zur Endmontage wurde der Reflektor noch ausgeschnitten, so dass der Fahrradscheinwerfer hindurch
passt. Und so sieht der fertige "Hybridscheinwerfer" aus. (Abblendlicht = Dynamo, LED-Aufblendlicht = Akku")
Und nun zum RÜCKLICHT
Das Rücklicht sollte ein Bremslicht beinhalten.
(Sinn oder Unsinn lassen wir mal dahingestellt)
Als Rücklicht wurde eine Nebelschlussleuchte missbraucht.
Diese wurde durch ein Blech in zwei Hälften geteilt.
Unten = Rücklicht (Dynamo)
Oben = Bremslicht (Akku)
Das Rücklicht ist mit einer Standlichtfunktion ausgestattet. Die Schaltung wurde komplett aus einem
Fahrradrücklicht ausgebaut und so in die Lampe eingebaut das die LED zum Reflektor zeigt.
Als Bremslicht ist diese Platine aus einem Batterierücklicht zum Einsatz gekommen. Der Schalter der
oben recht saß wurde raus geschnitten u. überbrückt.
Zur Zeit werden die Dynamo gespeisten Komponenten durch einen Seitenläufer versorgt. Möchte
diesen jedoch durch einen Nabendynamo fürs Hinterrad ersetzen. In diesem Forum steht schon eine
Variante jedoch suche ich eine Version mit Scheibenbremsaufnahme. Vielleicht tüftelt ja jemand an so
einem Ding dann bitte melden.
Das wärs dann fürs Erste.
Bilder mit montierter Beleuchtung lass ich folgen.
Gruss
BT |
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Maxy
Anmeldungsdatum: 04.11.2009 Beiträge: 40

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Verfasst am: 30 Jan 2010 9:37 Titel: Re: Trikebeleuchtung |
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| Big Twin hat folgendes geschrieben: | | ... ist ein reines Akkulicht nicht zulässig ... |
... aber deine Bastelei hälst du nicht wirklich für zulässiger als eine Akkubeleuchtung?
Ansonsten: hübsch zusammmengefummelt!
Schönes WE, Maxy |
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klausone Moderator

Anmeldungsdatum: 19.10.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Fürstenfeldbruck

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Verfasst am: 30 Jan 2010 10:55 Titel: |
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Hallo Big Twin,
Du gehörst wohl zur Kategorie Menschen "Selbermacher & Tüftler" Ich würde mir keine Gedanken über StVO konform wie Maxy machen.
Denn 1, > bin ich mir sicher dass du auf funktionalität achtest
und 2, gibt es keinen TÜV für Fahrräder (gut in Schulen führt die Polizei Verkehrssicherheitswochen durch. Und Verkehrskontrollen gibt es auch.)
Aber solange alles funktioniert und nur weil es nach "Bastelei" ausschaut und kein Serienteil ist, finde ich es doch im grünen Bereich.
Was sagt eigentlich unser Polizeibeamter a.D. zu dem Thema
LG, Klaus _________________ Die Nacht schien helle, als blitzeschnelle ein Radler (Velofahrer) langsam um die Ecke fuhr ...
Eines der ersten Mad Max evo1 Serie ...meins
www.klausone.de.vu |
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Raimi
Anmeldungsdatum: 17.04.2008 Beiträge: 61 Wohnort: Berlin Heiligensee

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Verfasst am: 30 Jan 2010 11:09 Titel: |
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Hallo.
Da fällt mir doch ein, ich war ja mal ein Wachtmeister, sogar beim Unfalldienst.
MMn wird nur der Krümelkacker vom Dienst diese Beleuchtung beantstanden. Aber vorgeschrieben ist nun mal ein Dynamo, und der wird ja wohl benutzt. |
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Big Twin
Anmeldungsdatum: 27.10.2009 Beiträge: 23 Wohnort: ... bei Osnabrück

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Verfasst am: 30 Jan 2010 14:31 Titel: Re: Trikebeleuchtung |
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Hallo Maxy...
"... aber deine Bastelei hältst du nicht wirklich für zulässiger als eine Akkubeleuchtung?"
... zulässiger nicht, aber sicherer da zwei unterschiedliche Systeme zum Einsatz kommen.
"Hybrid" umschreibt hier eine redundante Lichtanlage d.h. es gibt eine Dynamobeleuchtung und eine Akkubeleuchtung (Frontscheinwerfer).
Das Augenmerk bei dieser Konstruktion lag bei der Verkehrssicherheit.
Es musste somit eine Beleuchtung her, die an einem Standartfahrrad verbaut wird u. zugelassen ist. Diesem Punkt habe ich durch folgende Bauteile Rechnung getragen.
Frontscheinwerfer:
B+M Lumotec plus, Halogenscheinwerfer mit Standlichtfunktion.
Rücklicht:
B+M D Toplight plus, Diodenrücklicht mit Standlichtfunktion.
Dynamo
AXADynamo HR Traction inkl. Überspannungsschutz
Diese Komponenten wurden modifiziert bzw. die Elektronik komplett in das neu Gehäuse eingebaut. Beim Frontscheinwerfer wurde der Reflektorkranz entfernt. Dieser wird aber durch Reflektorstreifen an den Querholmen des Triks ersetzt. Der Abstrahlwinkel und die Helligkeit wurden dadurch nicht verändert.
Die Rückstrahlerfläche wurde durch das neue Gehäuse sogar verdoppelt.
Der fehlende Reflektor wird separat unter dem Rücklicht montiert.
Das "LED-Aufblendlicht" ist eine au-tage Geschichte.
Die eingesetzten Materialien sind alle zugelassen, jedoch lässt
eine Zulassungsnummer keine Lampe leuchten (siehe die dutzenden Radfahrer mit "zugelassener Beleuchtung" die nicht funktioniert.)
Gruss
BT
PS. Habe zwei Polizisten in der Familie u. einen im Bekanntenkreis. Die sehen die Geschichte locker. ("Es muss nur hell genug leuchten"). |
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Maxy
Anmeldungsdatum: 04.11.2009 Beiträge: 40

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Verfasst am: 30 Jan 2010 17:27 Titel: |
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| klausone hat folgendes geschrieben: | | Ich würde mir keine Gedanken über StVO konform wie Maxy machen. |
Naja, woll’n mal so sagen: Da BT den Gedanken mit der StVO eingebracht hatte (StVZO wäre übrigens richtig), griff ich ihn auf. Und ich bin weit davon entfernt, mir über BT und sein Verhältnis zum Gesetz Sorgen zu machen.
Aber anscheinend ist mein Gedankengang sowieso nicht richtig herübergekommen; er war wohl zu kurz formuliert.
Also: Da macht sich jemand Gedanken über eine nicht zulässige Lichtanlage mit Akkubetrieb, so sagt BT, und beschließt, einen Dynamo zu verbauen. Das ist in Ordnung und Recht hat er – steht so in §67(1).
Dann beschließt er, Scheinwerfer und Rückleuchten anzubringen. Konsequent wäre es, im Sinne von §67(2) weiterzubauen. Die dort erwähnten Scheinwerfer und Rücklichter gibt es in größerer Anzahl überall zu kaufen, meist anschlußfertig. Hat er gefunden und gekauft. Was macht er aber dann? Er bastelt, und §22a der StVZO stört ihn dabei anscheinend nicht.
Was hat er nun? Eine zugelassene Lichtmaschine mit unzulässiger angeschlossener Befeuerung. Die Verwendung zugelassener Teile allein ist ja schließlich kein Argument. Bau mal zugelassene Baggerketten mit zugelassenen Zubehörteilen unter einen zugelassenen VW!
Was sein eigentlicher Grund war, steht ja im letzten Posting. Kann er ja auch gerne, wenn ihm die käuflichen LEDs nicht ausreichen. Aber die Begründung mit der Zulässigkeit in Kombination mit dem Dynamo klingt bei der Folgebastelei einfach nur witzig.
Sollte es wirklich Ordnungshüter geben, die sich so benehmen wie die von Raimi so genannten K.k., dann werden die auch wohl ihre Freude an seinen Lämpchen haben, nachdem sie das Prüfzeichen auf seinem Dynamo und den Zubehörteilen abgesegnet haben.
Im Übrigen: ich persönlich seh das Ganze auch locker (wie BT’s Polizisten) - und wäre nicht der Satz gekommen: „Ich würde mir keine Gedanken über StVO konform wie Maxy machen“, hätte ich mich auch wohl nicht ein zweites Mal geäußert.
Immer noch schönes WE, Maxy |
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Big Twin
Anmeldungsdatum: 27.10.2009 Beiträge: 23 Wohnort: ... bei Osnabrück

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Verfasst am: 30 Jan 2010 22:30 Titel: Schlichtung....... |
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Hallo an alle Forumsmitglieder, die diesen Bericht hier lesen.
Es lag nicht in meiner Absicht, ein Forumsstreit vom Zaun zu brechen.
Vielleicht ist mein Bericht ja "unglücklich" formuliert (bin halt kein Intellektueller).
Die Leuchten waren nur eine Idee und für Forumsmitglieder als Gedankenanstoß gedacht.
Für mich ist ein Forum eine Ideen-Schmiede, wo ich Anregungen und Lösungen finden kann.
Also, lasst uns darauf einigen, dass die Leuchten nach deutschem Recht eine"nicht zugelassene Idee" sind und wälzt bitte nicht mehr in Büchern und Internet nach Paragraphen.
Zum Abschluss dann für alle und ganz besonders für Maxy u. Klaus ein schönes und erholsames WE.
Gruß
BT |
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klausone Moderator

Anmeldungsdatum: 19.10.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Fürstenfeldbruck

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Verfasst am: 30 Jan 2010 23:16 Titel: |
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Hallo Big Twin, ich seh es nicht als Streit. Ich seh dein Eingangspost mit der Beleuchtungsbeschreibung auch als Idee
Und es wurde kurz diskotiert und gut is
LG, Klaus _________________ Die Nacht schien helle, als blitzeschnelle ein Radler (Velofahrer) langsam um die Ecke fuhr ...
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Maxy
Anmeldungsdatum: 04.11.2009 Beiträge: 40

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Verfasst am: 31 Jan 2010 8:21 Titel: Re: Schlichtung....... |
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| Big Twin hat folgendes geschrieben: | | Zum Abschluss dann für alle und ganz besonders für Maxy u. Klaus ein schönes und erholsames WE. |
Danke BT, dir auch, und weiterhin viel Spaß und Erfolg beim Basteln!
Gruß, Maxy
PS: Demnächst bei dir in der Nachbarschaft: http://www.velomobilforum.de/forum/showthread.php?t=21333
Wenn du auch da bist, schau ich mir gerne mal die Lampen (und andere Basteleien?) an. |
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